Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden sämtliche Planungsunterlagen und  Formulare entsprechend der behördlichen Vorgaben für den Bauantrag vorbereitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht mit dem Ziel, eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erlangen.

 

In dieser Phase erarbeiten wir die für die Einreichung des Entwurfs oder der Sanierungsplanung notwendigen Unterlagen gemäß der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Der Umfang dieser Unterlagen variiert je nach Baumaßnahme. Es sind verschiedene behördlich vorgegebene Formulare auszufüllen, ggf. Anträge auf Befreiungen oder Ausnahmen zu stellen und Baulasteneintragungen vorzubereiten.

 

Sämtliche Zeichnungen einschließlich eines Lageplans werden für die Einreichung als Bauantrag vorbereitet.  Notwendige Berechnungen der Wohnfläche, Volumenangaben, Abstandsflächen sowie der Grundstücksausnutzung werden ergänzt und in die entsprechenden Formulare eingetragen. Weitere Anlagen zum Bauantrag sind Stellungnahmen von ggf. hinzugezogenen Fachingenieuren für Brandschutz und Schallschutz.

 

Der fertige Bauantrag wird zur Aushändigung an den Bauherren, die beteiligten Behörden und die ggf. beteiligten Fachplaner mehrfach ausgefertigt und nach Unterzeichnung durch den Auftraggeber und unser Büro dem Bauamt zugesandt oder persönlich abgegeben.

 

Nach Prüfung durch das zuständige Bauordnungsamt kann es zu Rückfragen oder ergänzenden Berechnungen und Zeichnungen kommen, die von den Behörden eventuell zusätzlich verlangt werden, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu beurteilen. Bei komplizierteren Sachverhalten sind ggf. erläuternde Gespräche zwischen unserem Büro, dem Fachplaner sowie den beteiligten Ämtern notwendig.

 

Nach Genehmigung des Bauantrages sowie einer Baubeginnanzeige kann mit dem geplanten Bauvorhaben begonnen werden.