Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Nach Erteilung der Baugenehmigung werden aus den Genehmigungsplänen Ausführungspläne gefertigt, welche  das Bauvorhaben detaillierter beschreiben. Die Ausführungspläne werden in größerem Maßstab (1:50) dargestellt, wichtige Details werden im Maßstab 1:10 bis 1:1 hervorgehoben. Diese dienen als Arbeitsgrundlage auf der Baustelle.

 

Auch diese Leistungsphase ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem alle Beteiligten ihren Beitrag leisten - der Bauherr entscheidet über Baustoffe und Materialien, die zur Anwendung kommen sollen, wir als Planungsbüro arbeiten die entsprechenden Wünsche sowie evtl. Auflagen aus der Baugenehmigung in die Pläne ein und erstellen Vorabzüge der Ausführungspläne.

 

Sofern Fachingenieure in die Planung eingebunden sind, müssen die Ausführungspläne mit ihnen abgestimmt und ggf. angepasst werden. Angepasst werden müssen die Pläne fast immer hinsichtlich der Bemessung durch den Tragwerksplaner (z.B.  Querschnittsabmessungen der Dachkonstruktion oder Bewehrungsgehalt von Stahlbetonbauteilen). Weitere Fachplaner können sein: Brandschutzingenieure, Schallschutzingenieure, Haustechnikingenieure u.a.

 

Wichtig sind im Zuge der Ausführungsplanung auch die Planung der Leitungsführung im Gebäude sowie die Festlegung der entsprechend notwendigen Durchbrüche in Decken und Wänden als Grundlage für die statische Berechnung.

 

Die Ausführungspläne bilden die Basis für die Arbeiten auf der Baustelle und sollen den Handwerkern klare Anweisungen für die Ausbildung einzelner Bauteile und Anschlüsse, für die Verlegung von Bewehrung oder Verlegung von Sparren, Deckenplatten etc. geben.